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1. Allgemeines
Allen Produkt-Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit dem Entgegennehmen der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma Boost-Chip bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Gerichtsstand ist Bruchsal.

Begriffbestimmungen

Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.

Jeder Kunde verpflichtet sich, uns vor dem Produktkauf und vor der Ausstellung der Rechnung zu diesem Produkt schriftlich zu erklären, dass er diese AGB´s gelesen und akzeptiert hat.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Boost-Chip eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Absprachen. Die Firma Boost-Chip behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 10% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Boost-Chip zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Serviceaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden unsere am Liefertag gültigen Preise verrechnet.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit einer Leistung oder Ware unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert.
Die Auftragserteilung ermächtigt die Firma Boost-Chip, Unteraufträge zu erteilen, Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
Die Firma Boost-Chip ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Boost-Chip genannten Preise.
Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorrauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten.
Rechnungen sind sind generell sofort fällig.

4. Fernabsatzgesetz
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Das Paket ist frankiert an uns zu senden.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

Sonderbestellungen oder speziell für den Kunden angefertigte Waren, insbesondere für den Kunden programmierte, leistungssteigernde Software für KFZ oder sonstige Fahrzeuge, sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Firma Boost-Chip behält sich das Recht vor, den Kunden nach Absprache und gegen eine Aufwandsentschädigung von max. 25% des Rechnungsbetrages nach eigenem Ermessen aus dem Vertrag zu entlassen.

5. Auswärtiges Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Boost-Chip und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973), werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird nach unserer Wahl Bruchsal als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

6. Besondere Hinweise - Abnahme - Sorgfaltspflicht - Fahrzeugtuning
Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
Für Leistungsgesteigerte Motoren übernimmt die Firma Boost-Chip grundsätzlich keine Garantie.
Alle Leistungsangaben sind Durchschnittswerte und können Fahrzeug- und Messungsbedingt plus/minus 5% schwanken. Als Reklamationsgrund akzeptieren wir bei Turbo-Fahrzeugen ausdrücklich nur Leistungsdiagramme mit angegebener Ladelufttemperatur zum Messzeitpunkt von geprüften und anerkannten Messanlagen/Prüfständen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Boost-Chip behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Die jeweilige Dienstleistung ist vom Kunden direkt in den Geschäftsräumen der Firma Boost-Chip in bar zu bezahlen.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand bis zu dreimal nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer muss der Firma Boost-Chip etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kauf des Produktes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an unsere Firmenadresse mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma Boost-Chip frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, zusammen mit

- einer genauen Fehlerbeschreibung

- Angabe der Modell- und Seriennummer

- sowie einer Kopie der Rechnung

mit dem die Ware gekauft wurde an die Firma Boost-Chip in der Originalverpackung zurück zusenden bzw. anzuliefern. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Dies wird vom Kunden ausdrücklich so anerkannt.

Stimmt die Firma Boost-Chip einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Boost-Chip über. Wurden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma Boost-Chip nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungspflicht ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Boost-Chip von 100,-€ oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser der Firma Boost-Chip in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der Firma Boost-Chip entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Firma Boost-Chip gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma Boost-Chip zu verweisen. Die Kaufleute betreffende Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Firma Boost-Chip die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma Boost-Chip schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn:

  • der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat
  • die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der Ölverbrauch muß nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden.
  • Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewahrleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
  • die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden.
  • das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird.
  • das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.

Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.

Für Leistungsgesteigerte Motoren übernimmt die Firma Boost-Chip grundsätzlich keine Garantie.
Alle Leistungsangaben sind Durchschnittswerte und können Fahrzeug- und Messungsbedingt plus/minus 5% schwanken. Als Reklamationsgrund akzeptieren wir bei Turbo-Fahrzeugen ausdrücklich nur Leistungsdiagramme mit angegebener Ladelufttemperatur zum Messzeitpunkt von geprüften und anerkannten Messanlagen/Prüfständen.

9. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer pro bekanntgewordenem Schadensfall i.H.v. 25.000 Euro für die daraus entstehenden Schäden. Es ist von vornherein festgestellt, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Kunde ist für die von uns definierten Hardwarevoraussetzungen verantwortlich. Wir gewähren die Entwicklung von Programmverbesserungen. Vervielfältigungen jeder Art sind verboten. Der Kunde erkennt an, dass die Soft- und Hardware dem internationalen Urheberrecht unterliegt. Für durch Fehler in der Software verursachte Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.

10. Datenschutz
Die Firma Boost-Chip ist berechtigt die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

11. Rechtshinweis
Alle Firmennamen und Logos, alle Namen von Produkten und Dienstleistungen sowie alle weiteren Warenzeichen sind Eigentum der entsprechenden Inhaber. Alle Bezüge unsererseits auf Produkt- und Markennamen, auf Firmen, auf Dienstleistungen sowie Hypertextverweise (Links) auf Informationen von Dritten bedeuten nicht notwendigerweise unsere Billigung, Unterstützung oder Empfehlung der dritten Person, der von Ihr angebotenen Informationen, Produkte oder Dienstleistungen. Das von uns angebotene Material kann sowohl technische, inhaltliche als auch Tippfehler enthalten. Das Material dieser Homepage wird ohne weitere Verpflichtung und Gewährleistung zur Verfügung gestellt. In keinem Fall sind wir verantwortlich für Schäden, egal welcher Art, die in Zusammenhang mit dem Material oder der Verwendung des Materials dieser Seiten entstehen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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